LAG Süd-West-Dreieck e.V.: Gemeinde Bieberehren

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LAG Süd-West-Dreieck e.V.

Die Lokale Aktionsgruppe (kurz: LAG) Süd-West-Dreieck e.V. ist ein Zusammenschluss von 30 Gemeinden und Städten im süd-westlichen Landkreis Würzburg. Mit der erfolgreichen Bewerbung und Anerkennung als Lokale Aktionsgruppe im Rahmen des Förderprogramms LEADER steht der LAG Süd-West-Dreieck e.V. in der Förderperiode 2023 – 2027 ein Budget von rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können innovative Projekte gefördert werden, die unsere Region zukunftsfähiger und lebenswerter machen sollen.

Über LEADER

LEADER ist ein Förderprogramm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Das Wort LEADER leitet sich vom Französischen „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ ab, was übersetzt so viel bedeutet wie „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Ländlichen Wirtschaft“. Das Programm hat zum Ziel, die Zusammenarbeit in ländlichen Räumen zu fördern, Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und die Menschen untereinander zu vernetzen, um Regionen mit innovativen Ideen für die Zukunft zu stärken. Unter dem Motto „Bürger*innen gestalten ihre Heimat“ sollen Entwicklungsstrategien und Projekte zu einer eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung der Regionen beitragen. Das heißt, Privatpersonen, Vereine und Kommunen können mit Fördermitteln von LEADER ihre Projekte in der Region verwirklichen. Seit mehr als 20 Jahren ist damit das Förderprogramm LEADER eine Erfolgsgeschichte für die Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern und in Europa.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Projekte in unterschiedlichsten Bereichen wie „Daseinsvorsorge und Mobilität“, „Freizeit, Kultur und Tourismus“, „Soziales und Ehrenamt“ sowie „Klima und regionale Wertschöpfung“. Bei einem LEADER-Projekt müssen Bezüge zu verschiedenen Aspekten wie Gemeinwohlnutzen und Mehrwert, Innovation, Bürgerbeteiligung und Vernetzung oder Nachhaltigkeit erkennbar sein. Von Machbarkeitsstudien und Konzepten über Bauleistungen und Ausstattungen kann vieles über das LEADER-Programm gefördert werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Einen LEADER-Förderantrag stellen kann fast jeder: Gemeinden und Städte, Privatpersonen, Vereine sowie kleine Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss bei Projekten beträgt 60 % der förderfähigen Nettokosten und 40 % bei Projekten mit Gewinnerzielungsabsicht. Die Untergrenze des Zuschusses liegt bei 7.000 € - das bedeutet, dass das Gesamtvolumen eines Projekts mindestens 12.000 € netto betragen muss. Die Obergrenze des Zuschusses liegt bei 250.000 € - unabhängig von den Gesamtkosten eines Projekts.

Was sind die Anforderungen an ein LEADER-Projekt?

Ein LEAER-Projekt muss gewisse inhaltliche Kriterien erfüllen. Dafür gibt es ein standardisiertes Auswahlverfahren sowie die Checkliste „Projektauswahlkriterien“, die auf der Website abrufbar ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle des LAG-Managements.  

Ihr Kontakt im LAG-Management

Bei sämtlichen Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Idee oder Ihrem Projektvorhaben steht Ihnen das LAG-Management zur Seite. Das LAG-Management unterstützt bei allen Belangen rund um die LEADER-Förderung: Von der Ausformulierung der Projektidee über die Einreichung des Förderantrags, laufende Fragen im Zusammenhang mit der Förderung oder den Förderstellen bis hin zur Unterstützung bei der Projektabrechnung. Die Beratung und Projektbegleitung ist für alle Projektträger*innen kostenlos.

Kontakt

Luise Heller, LAG-Managerin
Mobiltelefon: 01516 4759132
E-Mail schreiben
www.lag-swd.de